KIG - Kieferorthopädische Indikationsgruppen
In regelmäßigen Abständen gibt es politisch gewollte Maßnahmen zur Reduzierung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, nicht zuletzt auch für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen.
Seit dem 1. Januar 2002 gelten die neuen kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG).
KIG ist das neue befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung des Behandlungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Es hat das bisherige therapieorientierte Indikationssystem abgelöst.
Der Kieferorthopäde hat anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (siehe Schema) festzustellen, ob der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der Versicherte einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse hat.
Mit dem KIG-Bewertungs-System soll der Zahnarzt - unmittelbar vor dem geplanten Behandlungsbeginn - bei der klinischen Untersuchung die Fehlstellung mit dem größten Behandlungsbedarf erkennen. Die Einstufung kann erst im Stadium des späten Wechselgebisses erfolgen.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt.
Der Befund mit dem höchsten Behandlungsbedarf entscheidet über die Kostenübernahme. Nur bei den Graden 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch gegenüber seiner Krankenkasse.